„Wenn ich nur darf, wenn ich soll, aber nie kann, wenn ich will, dann mag ich auch nicht, wenn ich muss. Wenn ich aber darf, wenn ich will, dann mag ich auch wenn ich soll, und dann kann ich auch, wenn ich muss. Denn schließlich: Die können sollen, müssen wollen dürfen.“

Maria Montessori

Kinderschutzkonzept

Mit dem vorliegenden Kinderschutzkonzept reagieren wir präventiv auf die bundesweit gehäuft auftretenden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung. Es ist uns ein Anliegen, dieses schwierige Thema aus der Tabuzone herauszuholen und klar Position zu beziehen.

Dabei geht es zum einen um vorbeugende Aspekte und zum andern auch um intervenierende Maßnahmen, die klar definiert werden, um allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit zu bieten.

 

Hausordnung

Wir heißen Sie herzlich in unserem Kinderhaus willkommen. Für die Arbeit in unserer Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW mit den vereinbarten Bildungsgrundsätzen und die folgende Ordnung des Kinderhauses im Zusammenhang mit unserer Konzeption in der aktuellen Fassung.

Soweit in dieser Ordnung von „Eltern“ die Rede ist, umfasst dies alle Erziehungs- und Personensorgeberechtigten.

Die Ordnung des Kinderhauses gilt für alle Eltern und Sorgeberechtigten dieser Einrichtung sowie Besucher.

 

Kinderschutzkonzept 2025 .pdf
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Hausordnung HP.pdf
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Zuletzt überarbeitet am 24.02.2023