Mit dem vorliegenden Kinderschutzkonzept reagieren wir präventiv auf die bundesweit gehäuft auftretenden Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung. Es ist uns ein Anliegen, dieses schwierige Thema aus der Tabuzone herauszuholen und klar Position zu beziehen.
Dabei geht es zum einen um vorbeugende Aspekte und zum andern auch um intervenierende Maßnahmen, die klar definiert werden, um allen Beteiligten Orientierung und Sicherheit zu bieten.
Bitte beachten Sie, dass sich unser Konzept weiterhin in der Ausarbeitung befindet. Sollten ihnen Inhalte unklar sein, wenn Sie sich gerne an die Einrichtung.
Unsere Kindertageseinrichtung versteht sich als Ort der Bildung, Betreuung und Erziehung, an dem die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit individuellen Potenzialen wahrgenommen werden. Grundlage unserer Arbeit ist die Montessori-Pädagogik mit dem Leitsatz: „Hilf mir, es selbst zu tun.“
Unser Konzept soll dazu beitragen unsere vielseitige, erziehungsbegleitende Arbeit für alle transparent zu machen, damit eine vertrauensvolle Basis entstehen kann. Uns ist es wichtig, dass die Erziehungsberechtigten, therapeutische Praxen, Schulen, Sondereinrichtungen, Tageseinrichtungen über Ziele, Inhalte und Methoden der Arbeit in unserem Kinderhaus umfassend und laufend informiert werden. Wir möchten mit ihnen gemeinsam einen Weg finden, die Kinder in den ersten Lebensjahren zu begleiten und sie im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung ganzheitlich zu fördern. Nur so kann eine gute Zusammenarbeit erst überhaupt stattfinden, bei der sich das Kind, Eltern, sowie Erzieher wohlfühlen können.
Wir orientieren uns an den Bildungsgrundsätzen NRW sowie am Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Wir
verstehen Bildung als Selbstbildungsprozess und schaffen eine vorbereitete Umgebung, in der Kinder selbstständig lernen und wachsen können.
Wir heißen Sie herzlich in unserem Kinderhaus willkommen. Für die Arbeit in unserer Einrichtung gelten die gesetzlichen Regelungen des Landes NRW mit den vereinbarten Bildungsgrundsätzen und die folgende Ordnung des Kinderhauses im Zusammenhang mit unserer Konzeption in der aktuellen Fassung.
Soweit in dieser Ordnung von „Eltern“ die Rede ist, umfasst dies alle Erziehungs- und Personensorgeberechtigten.